BGH zu Corona-Maskenpflicht: Familienrichter können keine Corona-Maßnahmen an Schu
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BGH zu Corona-Maskenpflicht: Familienrichter können keine Corona-Maßnahmen an Schu

Die Maskenpflicht an Schulen fällt nicht in die Zuständigkeit von Familiengerichten – und kann deshalb von Familienrichtern auch nicht aufgehoben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.


https://www.spiegel.de/panorama/bildung/...91#ref=rss
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