Bundesarbeitsgericht: Wann gelten Crowdworker als Arbeitnehmer?
#1
Bundesarbeitsgericht: Wann gelten Crowdworker als Arbeitnehmer?

Selbstständige, die frei am Handy kleine Aufträge bearbeiten: So sehen die Internetplattformen ihre Jobber. Doch die haben Rechte wie normale Arbeitnehmer – unter bestimmten Bedingungen.


https://www.spiegel.de/karriere/bundesar...9d#ref=rss
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Bundesarbeitsgericht: Wann gelten Crowdworker als Arbeitnehmer? - von Spiegel Online - 02.12.2020, 22:05

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste