Erziehungszeit in anderen EU-Staaten muss bei Rente berücksichtigt werden
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Erziehungszeit in anderen EU-Staaten muss bei Rente berücksichtigt werden

Eine Frau hatte in Österreich gearbeitet, war dann nach Belgien und später nach Ungarn gezogen. In der Zeit hatte sie ihre Kinder erzogen. Doch damit ihr das auch bei der Rente angerechnet wird, zog sie vor den EuGH.


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Erziehungszeit in anderen EU-Staaten muss bei Rente berücksichtigt werden - von Spiegel Online - 07.07.2022, 15:16

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