Rauchmelder: Mieter müssen nur nach Ankündigung für Wartung zahlen
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Rauchmelder: Mieter müssen nur nach Ankündigung für Wartung zahlen

Wenn Vermieter nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie die Kosten für die Rauchmelderwartung umlegen, müssen Mieter sie nicht begleichen. Das hat das Landgericht München I nun entschieden.


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Rauchmelder: Mieter müssen nur nach Ankündigung für Wartung zahlen - von Spiegel Online - 16.04.2021, 13:45

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