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Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber sind an ausgestelltes Arbeitszeugnis gebunden - Spiegel Online - 19.09.2023 Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber sind an ausgestelltes Arbeitszeugnis gebunden Ist ein Arbeitszeugnis einmal ausgestellt, darf es nachträglich nicht mehr verschlechtert werden, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Vor allem nicht in den begehrten Schlusssätzen. https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitgeber-sind-an-ausgestelltes-arbeitszeugnis-gebunden-a-0efdae8c-6517-499b-8f5e-db84f09544ef#ref=rss |